Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Hier: Baumfällmaßnahmen 2025/2026 im Stadtgebiet
20260089 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.03.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt
▶ KI-Zusammenfassung
Anregung wird nicht gefolgt
Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar über die Beschlussvorlage entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der eingereichten Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW nicht zu folgen.
Bewährtes Konzept seit 2008
Das Umwelt- und Grünflächenamt begründet die Ablehnung mit dem bereits im August 2008 vorgestellten Konzept für die Baumpflege. Die Pflegekonzeption und Verfahrensweisen seien den politischen Gremien bereits präsentiert worden. Bei größeren Baumfällmaßnahmen gibt die Verwaltung zusätzlich Pressemitteilungen heraus.
Verkehrssicherheit im Fokus
Die geplanten Fällmaßnahmen basieren auf den Ergebnissen regelmäßig durchgeführter Baumkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus sind bereits beschlossene Fällmaßnahmen für Neubauprojekte und Pflegemaßnahmen Dritter wie Versorgungsträger oder Straßen.NRW enthalten.
Externe Gutachter bei Neubauprojekten
Bei geplanten Neubaumaßnahmen wird grundsätzlich ein externer Gutachter beauftragt, der die Erhaltenswürdigkeit des Baumbestandes mit prüft. Eine zweite Sitzung des Ausschusses ist für den 4. März terminiert.