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Politisches Baubegleitgremium für den Umbau des ehem. Landesbehördenhauses zum "Haus der Musik"

20260121 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.03.2026 · Musikschule Bochum

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KI-Zusammenfassung

Die Stadt plant die Einrichtung eines politischen Baubegleitgremiums für den Umbau des ehemaligen Landesbehördenhauses zum "Haus der Musik". Der Rat soll über die Besetzung des Gremiums entscheiden.

Beratung in den Gremien

Die Vorlage der Musikschule wird zunächst am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

Grundlage für Baubegleitgremium

Basis für die Einrichtung ist ein Ratsbeschluss vom 25. Juni 2015 zur "Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben". Dieser sieht bei Projekten mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro die Bildung eines politischen Baubegleitgremiums vor.

Flexiblere Besetzung geplant

Die Verwaltung schlägt eine Änderung der bisherigen Praxis vor: Statt die Besetzung an Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende beteiligter Ausschüsse zu binden, soll der Rat künftig frei über Größe und Zusammensetzung des Gremiums entscheiden können. Die Gremiumsarbeit stelle sich in der operativen Umsetzung immer als Querschnittsaufgabe dar, begründet die Verwaltung diesen Vorschlag.

Regelmäßige Information und Kommunikation

Das Umbauvorhaben erfordere aufgrund der vielfältigen Aufgabenstellungen und der Vielzahl gesellschaftlich Beteiligter eine regelmäßige Information und Kommunikation mit den politischen Gremien. Je nach Besprechungsinhalten sollen weitere Personen wie Verwaltung oder Fachplaner hinzugezogen werden.

Durch die institutionalisierte Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse soll unabhängig von regulären Berichten ein fortlaufender Informationsfluss zwischen Fachverwaltung, Bauausführung und Politik gewährleistet werden.

Keine zusätzlichen Kosten

Die Einrichtung des Baubegleitgremiums verursacht nach Angaben der Verwaltung weder Mittelbedarf noch jährliche Folgelasten. Klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Beschlussvorlage der Verwaltung 20260121 (PDF)

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
11.03.2026