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Sicherungserklärung gegenüber einem Fördergeber im Zusammenhang mit der Förderung von Investitionen in der Kindertagesbetreuung

20260232 · Mitteilung der Verwaltung · 05.02.2026 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

Neuer Standort für Kindertageseinrichtung erforderlich

Ein Verein im Bereich der Jugendhilfe betreibt eine Kindertageseinrichtung, an der die Stadt im Rahmen ihrer gemeindlichen Aufgabenerfüllung ein unmittelbares eigenes Interesse hat. Der bisherige Standort ist behelfsmäßig und kann deshalb nicht weiterbetrieben werden.

Für die neue Einrichtung wurde bereits ein geeignetes Gebäude gefunden. Interessierte Investoren wollen dort eine neue Kita entstehen lassen.

Investitionskostenzuschuss von öffentlichem Fördergeber

Die Stadt erhält von einem öffentlichen Fördergeber auf Antrag einen entsprechenden Investitionskostenzuschuss. Als Sicherheit für eventuelle Rückzahlungsansprüche wird erwartet, dass die Stadt als Zuwendungsempfängerin eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung vor Auszahlung der bewilligten Fördermittel abgibt.

Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der Ausschuss- und Ratssitzungen behandelt, da finanzwirtschaftliche Daten und Zahlen dargelegt werden. Deren Veröffentlichung könnte zu finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen für die Beteiligten führen.

Die Beratung erfolgt zunächst im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar zur Kenntnisnahme, anschließend im Rat am 5. Februar.

Beratungen

Rat (4. Sitzung)
05.02.2026
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
28.01.2026