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Nachweisungsliste der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2025

20260249 · Mitteilung der Verwaltung · 19.03.2026 · Amt für Finanzsteuerung

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KI-Zusammenfassung

Nachweis nach Gemeindeordnung

Das Amt für Finanzsteuerung legt mit der Mitteilung 20260249 eine Übersicht über alle über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor, die im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2025 durchgeführt wurden. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Zuständigkeiten der Kämmerin

Nach der Haushaltssatzung 2025 ist die Kämmerin eigenständig für folgende Mittelbereitstellungen zuständig:

  • Konsumtive Mehraufwendungen bis 250.000 Euro

  • Investive Mehrauszahlungen bis 500.000 Euro

Für höhere Beträge benötigt sie die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses:

  • Konsumtive Ausgaben von 250.000 bis 750.000 Euro

  • Investive Ausgaben von 500.000 Euro bis 1 Million Euro

Beratung in den Gremien

Die Nachweisliste wird zur Kenntnisnahme in mehreren Gremien behandelt. Den Anfang macht am 17. Februar der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Abschließend befasst sich der Rat am 19. März mit der Vorlage.

Die detaillierten Aufstellungen sind in zwei Anlagen dokumentiert - getrennt nach investiven und konsumtiven Ausgaben.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
11.03.2026
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (2. Sitzung)
17.02.2026