Nachweisungsliste der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2025
20260249 · Mitteilung der Verwaltung · 19.03.2026 · Amt für Finanzsteuerung
▶ KI-Zusammenfassung
Nachweis nach Gemeindeordnung
Das Amt für Finanzsteuerung legt mit der Mitteilung 20260249 eine Übersicht über alle über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor, die im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2025 durchgeführt wurden. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Zuständigkeiten der Kämmerin
Nach der Haushaltssatzung 2025 ist die Kämmerin eigenständig für folgende Mittelbereitstellungen zuständig:
Konsumtive Mehraufwendungen bis 250.000 Euro
Investive Mehrauszahlungen bis 500.000 Euro
Für höhere Beträge benötigt sie die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses:
Konsumtive Ausgaben von 250.000 bis 750.000 Euro
Investive Ausgaben von 500.000 Euro bis 1 Million Euro
Beratung in den Gremien
Die Nachweisliste wird zur Kenntnisnahme in mehreren Gremien behandelt. Den Anfang macht am 17. Februar der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Abschließend befasst sich der Rat am 19. März mit der Vorlage.
Die detaillierten Aufstellungen sind in zwei Anlagen dokumentiert - getrennt nach investiven und konsumtiven Ausgaben.