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ISEK Laer/Mark 51°7 – Bau eines barrierefreien Verbindungsweges zwischen Mark 51°7 und Dannenbaumstraße

20260282 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.03.2026 · Umwelt- und Grünflächenamt

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KI-Zusammenfassung

Bessere Anbindung für Stadtteil Laer

Der geplante 2,50 Meter breite Fußweg soll eine wichtige Lücke im Wegenetz schließen. Aktuell gibt es nur zwei Zugänge von der nördlichen Parkanlage zur Dannenbaumstraße - im Westen beim Evangelischen Johanneswerk und im Osten bei Hardeck. Aufgrund der Topographie ermöglicht jedoch nur der westliche Zugang eine barrierefreie Verbindung.

Die neue zentrale Anbindung wurde bereits im Freiraumkonzept Laer von 2019 vorgesehen und bietet den Bewohnern eine direkte Verbindung vom Nahversorgungsbereich Lahariplatz über die Grünanlagen MARK 51°7 zum Wohnbereich Dannenbaumstraße. Gleichzeitig wird der bisher schlecht erreichbare Park Laer besser angebunden.

Umsetzung über Privateigentum

Die Wegeverbindung führt teilweise über Abstandsflächen der vorhandenen Wohnbebauung an der Dannenbaumstraße. Die Stadt hat von der Eigentümerin, einer Wohnungsbaugesellschaft, die Zustimmung zum Wegebau erhalten. Die rechtliche Absicherung erfolgte durch einen notariell beurkundeten Gestattungsvertrag für das Wegerecht.

Der Weg quert anschließend die Dannenbaumstraße und schließt an den bestehenden Fußweg an, der in den Park Laer und zum dortigen Kinderspielplatz führt. Die Straßenquerung wird verkehrssicher und barrierefrei gestaltet.

Finanzierung und Zeitplan

Die Gesamtkosten von rund 87.000 Euro werden zu 80 Prozent durch die Städtebauförderung "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Bochum Laer/Mark 51°7" des Landes NRW getragen. Der städtische Eigenanteil von 20 Prozent stammt aus dem Budget des Amtes für Stadtplanung und Wohnen. Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2025/2026 eingeplant.

Für die Unterhaltung der Wegeverbindung entstehen jährliche Folgekosten von etwa 800 Euro. Durch den Wegbau werden 130 Quadratmeter Rasenfläche versiegelt, klimarelevante Auswirkungen sind aufgrund der geringen Größe jedoch nicht zu erwarten.

Beratung in den Gremien

Die Beschlussvorlage wird am 4. März 2026 zunächst im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme behandelt. Am selben Tag entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Ost über die Umsetzung des Projekts.

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (4. Sitzung)
04.03.2026
Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (2. Sitzung)
04.03.2026