Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 30 BO An der Papenburg / Berliner Straße in Bochum
20260706 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 07.05.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
▶ KI-Zusammenfassung
Vom Wohnbau zur Bildung
Ursprünglich war für die Fläche des ehemaligen Sportplatzes an der Berliner Straße eine Wohnbebauung vorgesehen. Ein 2022 durchgeführtes Investorenauswahlverfahren brachte jedoch nur einen Interessenten hervor, der sein Angebot aufgrund gestiegener Baukosten später zurückzog.
Die Planungen änderten sich grundlegend, nachdem der Stadtrat am 10. Oktober 2024 den Bedarf für eine Gesamtschule in Wattenscheid feststellte. Die günstige Lage der brachliegenden Sportplatzfläche mit guter Anbindung an die Innenstadt und den öffentlichen Nahverkehr machte sie zum idealen Schulstandort.
Integration der Bezirksmusikschule
In die neue Gesamtschule soll die Bezirksmusikschule Wattenscheid integriert werden. Für diese Nutzung ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Bildung" im Flächennutzungsplan erforderlich.
Maßvolle Wohnbauentwicklung bleibt
Neben der Schulplanung sieht die Flächennutzungsplan-Änderung weiterhin eine moderate Ergänzung bereits baulich genutzter Bereiche an der Dr.-Eduard-Schulte-Straße und nördlich der A40 vor. Diese sollen als Wohnbau- beziehungsweise gemischte Bauflächen dargestellt werden.
Grünflächen bleiben erhalten
Ökologisch wertvolle, zentral gelegene Freiraumbereiche sollen erhalten und weiterhin als Grünflächen im Plan dargestellt werden. Diese sollen durch geeignete Maßnahmen sogar ökologisch aufgewertet werden.
Beteiligungsverfahren abgeschlossen
Das Änderungsverfahren durchlief bereits alle erforderlichen Beteiligungsschritte. Die frühzeitige Beteiligung fand von Mai bis Juni 2022 statt, die förmliche Beteiligung von Oktober bis November 2025. Nach Angaben der Verwaltung ergaben sich aus den Stellungnahmen keine Inhalte, die eine grundlegende Änderung der Planung erfordert hätten.