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Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages an der Straße "Am Kulturgleis"

20260776 · Mitteilung der Verwaltung · 07.05.2026 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

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KI-Zusammenfassung

Verkauf von 2019 wird rückgängig gemacht

Das unbebaute Grundstück an der Straße "Am Kulturgleis" war im Jahr 2019 an einen Investor verkauft worden. Nun haben sich beide Vertragsparteien darauf verständigt, den Grundstückskaufvertrag rückabzuwickeln. Als Stichtag wurde der 30. April 2026 vereinbart.

Eilige Beschlussfassung wegen Neuwahl der Ausschüsse

Normalerweise wäre für eine solche Rückabwicklung der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zuständig, mit vorberatender Beteiligung des Ausschusses für Planung und Grundstücke. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts müssen die Ausschüsse jedoch neu gebildet und besetzt werden.

Aufgrund der Dringlichkeit des Grundstücksgeschäfts wird daher der Rat der Stadt direkt um Beschlussfassung gebeten. Die Angelegenheit wird zunächst in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 zur Kenntnisnahme behandelt, bevor sie am 7. Mai 2026 im Rat zur Entscheidung steht.

Nichtöffentliche Beratung geplant

Die Beschlussfassung soll entsprechend der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung erfolgen. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

Beratungen

Rat (6. Sitzung)
07.05.2026
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (5. Sitzung)
23.04.2026