Verkehrsversuch „Schulstraße“
20260903 · Mitteilung der Verwaltung · 27.05.2026 · Tiefbauamt
▶ KI-Zusammenfassung
Deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die wissenschaftliche Begleitung durch die Hochschule Bochum bestätigte die positiven Effekte der Maßnahme. Die temporäre Sperrung führte zu einer spürbaren Entlastung der Verkehrssituation im unmittelbaren Schulumfeld. Chaotische Wendemanöver und der gefährliche Parksuchverkehr durch sogenannte Elterntaxis entfielen weitgehend.
Beobachtungen zeigten, dass mehr Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kamen. Sowohl die Schulgemeinschaft als auch die Polizei berichteten von einer entspannteren und sichereren Verkehrssituation im Schulbereich.
Rechtliche Grundlagen und Umsetzung
Schulstraßen sind bisher nicht ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Das NRW-Verkehrsministerium hatte im Januar 2024 jedoch Möglichkeiten aufgezeigt, wie solche Maßnahmen auf Basis geltendem Rechts umgesetzt werden können. Der Bochumer Verkehrsversuch nutzte die Erprobungsklausel des § 45 StVO.
Für eine dauerhafte Umsetzung ist eine straßenrechtliche Teileinziehung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW erforderlich. Dieses Verfahren wird nun für die Rudolf-Steiner-Schule eingeleitet, um die Schulstraße zu verstetigen.
Begleitende Maßnahmen verstärken Wirkung
Ergänzend zur Straßensperrung wurden drei Elterntaxihaltestellen in mindestens 300 Metern Entfernung zur Schule eingerichtet. Zusätzlich verbesserte die Stadt die Querungsmöglichkeiten für Schüler durch den Bau eines vorgezogenen Gehwegs an der Straße Witte-Wie.
Die Maßnahme basierte auf einem bereits vorhandenen Schulwegplan der Hochschule Bochum, der mehrere kritische Gefährdungssituationen für Schülerinnen und Schüler identifiziert hatte.
Verlagerungseffekte und Herausforderungen
Der Verkehrsversuch zeigte auch, dass sich der Hol- und Bringverkehr teilweise an die Sperrpunkte oder in angrenzende Straßen verlagerte. Diese Verlagerung reduzierte zwar die unmittelbaren Gefährdungen am Schuleingang, führte jedoch nicht zu einer generellen Abnahme des motorisierten Bringverkehrs.
Einzelne Anwohnende und Eltern der benachbarten Kindertageseinrichtung empfanden die Einschränkungen als belastend. Eine vollständige Freigabe für Anlieger war rechtlich nicht möglich, da dieser Begriff auch Besucher und damit potentiell alle Eltern umfassen würde.
Voraussetzungen für weitere Schulstraßen
Die Verwaltung hat Kriterien für die Einrichtung weiterer Schulstraßen entwickelt:
Initiative muss aus der jeweiligen Schulgemeinschaft kommen
Qualifizierter Schulwegplan muss vorliegen
Standort darf nicht an Hauptverkehrsstraßen oder im Linienbusverkehr liegen
Integriertes Maßnahmenbündel mit Hol- und Bringzonen sowie Fahrradabstellanlagen
Ausblick und Kommunikationsstrategie
Der Verkehrsversuch wird bis Ende des Jahres verlängert, um die straßenrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Bei künftigen Schulstraßen will die Verwaltung eine intensivere Kommunikationsstrategie verfolgen, um alle Beteiligten frühzeitig über die Vorteile zu informieren.
Für mobilitätseingeschränkte Anwohnende wurden Ausnahmeregelungen geschaffen. Eine generelle Zufahrtsberechtigung für alle Anwohner wird jedoch als kontraproduktiv bewertet, da sie das Konzept der Schulstraße unterlaufen könnte.