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Aktueller Stand zu Innovationsprojekten im Rettungsdienst

20252392 · Mitteilung der Verwaltung · 11.02.2026 · Feuerwehr und Rettungsdienst

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KI-Zusammenfassung

Telenotarzt-System wird später eingeführt

Das geplante Telenotarzt-System kann nicht wie ursprünglich vorgesehen im vierten Quartal 2025 starten. Eine Vergaberüge eines unterlegenen Unternehmens führte zur Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens. Die Trägergemeinschaften mittleres und östliches Ruhrgebiet werden das Verfahren unter externer juristischer Federführung neu ausschreiben.

Das System soll in "doppelt interkommunaler Zusammenarbeit" etabliert werden: Die Stadt fungiert als Kernträger für die Trägergemeinschaft mittleres Ruhrgebiet mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne und kooperiert zusätzlich mit Dortmund als Kernträger der Trägergemeinschaft östliches Ruhrgebiet.

Unabhängig von der Technik-Beschaffung laufen die Vorbereitungen für die Personalgestellung der Telenotärztinnen und Telenotärzte weiter.

Ersthelfer-App startet 2026

Ab 2026 stehen Haushaltsmittel für eine Ersthelfer-App bereit, die im Rettungsdienstbedarfsplan 2023-2027 vorgesehen ist. Das digitale System soll bei lebensbedrohlichen Notfällen qualifizierte Ersthelfer in der Nähe des Einsatzortes alarmieren, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.

Die Ausschreibung erfolgt erneut in interkommunaler Zusammenarbeit mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne, wobei voraussichtlich Gelsenkirchen die Federführung übernimmt. Ziel ist ein einheitliches System in der Region, damit sich Ersthelfer nicht in mehreren Apps registrieren müssen.

Runder Tisch für bessere Notfallversorgung

Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde ein "Runder Tisch Präklinische Notfallversorgung" gegründet. Beteiligt sind neben der Feuerwehr unter anderem der Sozial-Psychiatrische Dienst, das Jugendamt, die Altenhilfe, das Palliativnetzwerk und die Kassenärztliche Vereinigung.

Das Gremium soll Lösungen für Situationen entwickeln, in denen Bürger zwar Hilfe benötigen, aber keinen Rettungsdienst oder Krankenhaustransport brauchen. Oft handelt es sich um sozial-psychiatrische oder aufschiebbare gesundheitliche Notstände, bei denen die Betroffenen dennoch den Notruf 112 wählen.

Ziel ist eine bessere Vernetzung der Akteure und zielgerichteteres Handeln. Diese Aktivitäten werden unter dem Begriff "Vorbeugender Rettungsdienst" zusammengefasst, der auch im aktuellen Entwurf zur Novellierung des NRW-Rettungsgesetzes Eingang gefunden hat.

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (2. Sitzung)
11.02.2026
Rat (4. Sitzung)
05.02.2026
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
28.01.2026
Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (1. Sitzung)
15.01.2026