Änderung der Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums für Großprojekte des „Bochum Fonds“
20252627 · Antrag · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
Kritik an bisheriger Besetzung
Nach der aktuellen Regelung aus dem Jahr 2020 setzt sich das Gremium aus je zwei Vertretern der sechs Bezirksvertretungen sowie drei Mitgliedern des für die „Bochum Strategie" zuständigen Ausschusses zusammen. Die AfD kritisiert, dass dieses Verfahren die Mehrheitsparteien bevorzuge und der Opposition faktisch keine Vertretung ermögliche.
Verweis auf Gemeindeordnung
Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs stuft das Gremium als „Vertretung der Gemeinde in einem Beirat" nach Paragraph 113 der Gemeindeordnung NRW ein. Demnach müsse die Besetzung nach dem in Paragraph 50 vorgeschriebenen Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer erfolgen. Die bisherige Praxis sei daher gesetzwidrig.
Vorgeschlagene Änderung
Der Antrag sieht vor, dass künftig 15 stimmberechtigte Mitglieder vom Rat nach dem gesetzlichen Verfahren bestimmt werden. Der Oberbürgermeister oder ein Stellvertreter soll dem Gremium angehören. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Änderungen mit der Bochum Marketing GmbH abzustimmen und einen Besetzungsvorschlag vorzulegen.