Bebauungsplan Nr. 832 – Harpener Hellweg / Sheffield-Ring – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20260341 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.03.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
▶ KI-Zusammenfassung
Jahrhundertealter Standort wird aufgegeben
Das bisherige Polizeipräsidium an der Uhlandstraße war über ein Jahrhundert Dienstsitz der Polizei. Eine zeitgemäße Sanierung ist dort jedoch nicht möglich, weshalb die Polizei eine Ausschreibung für einen Neubau durchführte. Die Thelen Gruppe erhielt den Zuschlag und soll das neue Präsidium im westlichen Teil des Plangebietes errichten.
Plangebiet zwischen Sheffield-Ring und Harpener Hellweg
Das Plangebiet liegt nördlich der Wohnbebauung an Havel- und Spreestraße, östlich des Sheffield-Rings und südlich des Harpener Hellwegs. Die derzeit überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen sollen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Im östlichen Teil sind weitere gewerbliche Nutzungen vorgesehen.
Waldausgleich und Grünverbindung geplant
Das städtebauliche Konzept sieht vor, die vorhandene Waldfläche im Osten zu sichern und angrenzende landwirtschaftliche Flächen aufzuforsten. Diese sollen als Waldausgleichsflächen für andere städtebauliche Vorhaben dienen, da in der Stadt ein akuter Mangel an solchen Flächen herrscht. Zusätzlich ist eine Grünverbindung zwischen den Bauflächen und der südlich angrenzenden Siedlung geplant.
Verkehrsanbindung über ausgebauten Harpener Hellweg
Die Erschließung erfolgt über den Harpener Hellweg, der parallel zum Bebauungsplan ausgebaut wird. Das ursprünglich geplante Konzept mit einem Kreisverkehr wurde zugunsten einer lichtsignalgeregelten Kreuzung geändert, da diese eine höhere Leistungsfähigkeit aufweist. Ein neuer Fuß- und Radweg soll das Gebiet mit angrenzenden Stadtteilen verbinden.
Lärmschutz und Umweltauswirkungen berücksichtigt
Gutachterliche Untersuchungen zum Gewerbe- und Verkehrslärm zeigen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Für die östlichen Gewerbegebiete werden stärker emittierende Anlagen ausgeschlossen. Eine Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eintreten.
Planverfahren seit 2005 in Bearbeitung
Der Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet wurde bereits 2005 gefasst. Nach verschiedenen Nutzungskonzepten und einer ersten Offenlage 2011 wurde das Verfahren aufgrund der neuen Planungsziele für das Polizeipräsidium grundlegend überarbeitet. Nach erneuter Veröffentlichung und Beteiligungsverfahren erfolgte eine Betroffenenbeteiligung zu geringfügigen Anpassungen.