Neufassung Hauptsatzung der Stadt Bochum
20252668 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung: Stadt arbeitet an Neufassung der Hauptsatzung
Grundlegende Überarbeitung nach 20 Jahren
Die Hauptsatzung der Stadt Bochum wurde letztmals 2005 neu gefasst. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden zwar einzelne Regelungen überarbeitet und ergänzt, dies führte jedoch teilweise zu einer unübersichtlichen Lesbarkeit. Die Verwaltung schlägt daher eine vollständige Neufassung vor, die auch den Anforderungen der voranschreitenden Digitalisierung Rechnung trägt.
Umfangreiche Beratungsrunde geplant
Der Beschlussvorlage mit der Nummer 20252668 geht ein entsprechender Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2025 voraus. Bevor der Rat am 19. März 2026 final über die neue Hauptsatzung entscheidet, durchläuft die Vorlage einen umfangreichen Beratungsprozess. Alle sechs Bezirksvertretungen werden zwischen dem 3. und 10. März angehört, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März die Vorberatung übernimmt.
Keine Sitzungsgelder für Gruppensitzungen
Ein Vorschlag zur Gewährung von Sitzungsgeldern auch für Gruppensitzungen konnte die Verwaltung nicht umsetzen. Grund hierfür ist, dass keine rechtliche Grundlage besteht. Nach § 45 Abs. 2 GO NRW sind Regelungen zum Sitzungsgeld in der Entschädigungsverordnung geregelt, die ausdrücklich nur Fraktionssitzungen - nicht jedoch Gruppensitzungen - vorsieht.
Detaillierte Begründungen in Synopse
Eine ausführliche Begründung zu den einzelnen Änderungsvorschlägen enthält die beigefügte Synopse. Die neue Hauptsatzung sowie die Gegenüberstellung der Änderungen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
▶ KI-Zusammenfassung: Hauptsatzung der Stadt soll nach 20 Jahren neu gefasst werden
Umfangreicher Beratungsprozess geplant
Bevor der Rat am 19. März 2026 über die Neufassung entscheidet, durchläuft die Vorlage einen umfassenden Beratungsprozess. Alle sechs Bezirksvertretungen werden zwischen dem 3. und 10. März 2026 angehört. Am 11. März berät der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss über den Entwurf vor.
Grundlage ist bereits gefasster Ratsbeschluss
Der Bearbeitungsauftrag geht auf einen Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2025 zurück. Damals hatte das Gremium die Verwaltung beauftragt, die Hauptsatzung zu prüfen und eine entsprechende Änderungssatzung vorzulegen.
Keine Ausweitung des Sitzungsgeldes
Einen Vorschlag zur Gewährung von Sitzungsgeld auch für Gruppensitzungen lehnt die Verwaltung ab. Nach § 45 Abs. 2 GO NRW sei hierfür keine rechtliche Grundlage vorhanden. Die Entschädigungsverordnung sehe ausdrücklich nur Fraktionssitzungen vor. Eine Ausweitung würde gegen höherrangiges Recht verstoßen.
Detaillierte Begründung liegt vor
Eine ausführliche Synopse mit detaillierten Begründungen zu den einzelnen Änderungsvorschlägen ist der Vorlage beigefügt. Diese soll die Transparenz des Überarbeitungsprozesses gewährleisten.