Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)
20252680 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.03.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
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Beratungsverfahren startet im März
Die Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen wird zunächst in allen sechs Bezirksvertretungen der Stadt zur Anhörung gestellt. Die Beratungen beginnen am 3. März 2026 in den Bezirksvertretungen Wattenscheid und Nord, gefolgt von Südwest und Ost am 4. März sowie Mitte am 5. März. Die Bezirksvertretung Süd beschließt die Anhörungsrunde am 10. März.
Anschließend wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 die Vorlage vorberaten, bevor der Rat am 19. März die finale Entscheidung trifft.
Umfassende Modernisierung geplant
Die Überarbeitung geht über die ursprünglich vom Rat am 18. Dezember 2025 beantragten Änderungen hinaus. So wird eine völlig neue Präambel verfasst und eine umfassende Berücksichtigung von Digitalisierungsaspekten vorgenommen. Auch die weitreichenden Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fließen in die Neufassung ein.
Vollständige Dokumentation geplant
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen liegt der Vorlage neben der neuen Geschäftsordnung auch eine Synopse bei, die alle Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung dokumentiert. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen sind mit der Änderung nicht verbunden.
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Beratungsverfahren startet im März
Die Geschäftsordnungsänderung durchläuft ab März 2026 ein mehrstufiges Beratungsverfahren. Alle sechs Bezirksvertretungen werden zwischen dem 3. und 10. März angehört, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März vorberät. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.
Umfassende Modernisierung geplant
Der Rat hatte die Verwaltung bereits am 18. Dezember 2025 mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung beauftragt. Die Verwaltung nutzte diesen Auftrag für eine grundlegende Modernisierung: Neben einer neuen Präambel wurden weitreichende Digitalisierungsaspekte eingearbeitet und die Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. Zusätzlich erfolgten redaktionelle Anpassungen.
Keine finanziellen Auswirkungen
Die Geschäftsordnungsänderung verursacht weder Kosten für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.