Kommunale Pflegeplanung
20260488 · Antwort der Verwaltung · 21.04.2026 · Amt für Soziales
▶ KI-Zusammenfassung: Verwaltung plant engere Verzahnung von Pflege und Quartiersentwicklung
Quartiersnetzwerke gegen Fachkräftemangel
Angesichts der bundesweit angespannten Lage in der ambulanten Pflege durch Fachkräftemangel und Insolvenzrisiken strebt die Stadt die Einbindung in stabile Quartiersnetzwerke an. Eine Vernetzung mit städtischen Stellen, Seniorenbüros und ehrenamtlichen Strukturen soll die Versorgungssicherheit stärken und dem Leitbild der "Sorgenden Gemeinschaften" (Caring Communities) folgen.
VBW setzt auf geförderten Wohnungsbau
Beim Ausbau bezahlbaren Service-Wohnens sieht die Verwaltung die städtische Wohnungsbaugesellschaft VBW in einer Vorreiterrolle. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, 50 Prozent ihres Neubau-Wohnraums unter Inanspruchnahme der Wohnraumförderung zu realisieren.
Mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen wurde 2024 eine Quote für geförderten Wohnungsbau eingeführt: Auf städtischen Flächen müssen mindestens 40 Prozent der Geschossfläche, bei nicht-städtischen Flächen mindestens 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau errichtet werden.
Verbindliche Standards für Service-Wohnen geplant
Ein zentraler Baustein ist die Einführung eines verbindlichen "Bochumer Standards" für Service-Wohnen. Da der Begriff rechtlich nicht geschützt ist, sollen Mindeststandards für mehr Transparenz sorgen. Mieter sollen klar erkennen können, welche Grundleistungen wie Hausnotruf oder Ansprechpartner pauschal enthalten sind. Konkrete Gespräche zur Definition sind für 2026 vorgesehen.
Innovative Ansätze gegen Altersarmut
Zur Finanzierbarkeit der Maßnahmen setzt die Verwaltung auf innovative und niederschwellige Konzepte. Das Projekt "#wegeweisend" geht aktiv auf alleinlebende Senioren zu, um Vereinsamung und Altersarmut zu reduzieren. Ein Arbeitskreis Beratung soll die Beratungslandschaft transparenter gestalten und Doppelstrukturen vermeiden.
Besonders gefördert wird der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften als kosteneffizientere Alternative zur vollstationären Pflege. Hier bietet die seit 2025 erhöhte Anschubfinanzierung der Pflegekassen (§ 45e SGB XI) gemeinsam mit der Landesförderung starke finanzielle Anreize für Investoren.
Rückgang bei Hilfe zur stationären Pflege
Bei der Finanzierung stationärer Pflege zeigen aktuelle Zahlen einen Rückgang der Hilfeempfänger: Der Anteil der Menschen in stationären Einrichtungen, die Transferleistungen beziehen, sank von 46 Prozent (2021) auf 37 Prozent (2023). Dies liegt jedoch primär an gesetzlichen Neuregelungen wie den Leistungszuschlägen der Pflegekassen und dem Wohngeld-Plus-Gesetz, nicht an einer strukturellen Verbesserung der Einkommenssituation.
Die Verwaltung warnt, dass dieser Entlastungseffekt seit 2024 wieder schwindet, da massive Kostensteigerungen die Zuschüsse aufzehren.
▶ KI-Zusammenfassung: Verwaltung erläutert Konzepte zur kommunalen Pflegeplanung
Ambulante Pflege in Quartiersentwicklung
Die Verwaltung bestätigt Pläne zur Integration ambulanter Pflege in wohnortnahe Quartiersentwicklungsprozesse. Der "Handlungsplan Leben im Alter 2025–2030" sieht eine enge Verzahnung von Pflegeplanung und Quartiersentwicklung vor. Neue Quartierskonzepte und verbesserte niederschwellige Versorgungsangebote sollen die Versorgungsinfrastruktur vor Ort stärken.
Die Vernetzung mit städtischen Stellen, Seniorenbüros, BegleiterNetzwerk und ehrenamtlichen Strukturen folgt dem Leitbild der "Sorgenden Gemeinschaften". Angesichts des Fachkräftemangels und Insolvenzrisiken in der ambulanten Pflege wird die Einbindung in stabile Quartiersnetzwerke als wichtig für die Versorgungssicherheit erachtet.
Bezahlbares Service-Wohnen im Fokus
Beim Ausbau bezahlbaren Service-Wohnens arbeitet die Stadt mit verschiedenen Akteuren zusammen, insbesondere der VBW als städtischer Wohnungsbaugesellschaft. Die VBW hat sich das Ziel gesetzt, 50 Prozent ihres Neubau-Wohnraums unter Inanspruchnahme der Wohnraumförderung zu realisieren.
Die aktuellen Quotierungsregeln sehen vor: Bei städtischen Flächen müssen mindestens 40 Prozent der Geschossfläche im geförderten Wohnungsbau errichtet werden, bei nicht-städtischen Flächen mit städtischem Baurecht sind es mindestens 30 Prozent.
Ein "Bochumer Standard" für Service-Wohnen soll mehr Transparenz schaffen, da der Begriff rechtlich nicht geschützt ist. Konkrete Gespräche zur Definition dieses stadtweiten Standards sind für 2026 vorgesehen.
Finanzierungskonzepte für "Ambulant vor Stationär"
Die Verwaltung räumt ein, dass der kommunale Handlungsspielraum bei den Kosten der professionellen Pflege begrenzt ist, da diese durch Bundesgesetze und Pflegeversicherungsleistungen bestimmt werden. Stattdessen setzt die Stadt auf eine Kombination innovativer Konzepte:
Das Projekt "#wegeweisend" geht aktiv auf alleinlebende Senior*innen zu, um Vereinsamung und Altersarmut zu reduzieren. Der Arbeitskreis Beratung macht die Beratungslandschaft transparenter und zugänglicher. Das BegleiterNetzwerk leistet ehrenamtliche Alltagsunterstützung zur Stabilisierung des häuslichen Umfelds.
Besonders wichtig ist der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften, die als kosteneffizientere Versorgungsform zwischen häuslicher Pflege und Pflegeheim dienen. Die seit 2025 erhöhte Anschubfinanzierung der Pflegekassen bietet zusammen mit der Landesförderung starke finanzielle Anreize für Investoren.
Rückgang bei Transferleistungen verzeichnet
Nach Zahlen des Statistischen Landesamts ist der Anteil der Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, die Hilfe zur Pflege beziehen, von 46 Prozent (2021) auf 37 Prozent (2023) gesunken. Dieser Rückgang geht jedoch primär auf gesetzliche Neuregelungen zurück, insbesondere die Leistungszuschläge der Pflegekassen und das Wohngeld-Plus-Gesetz.
Die Verwaltung warnt, dass dieser Entlastungseffekt seit 2024 wieder schwindet. Massive Kostensteigerungen durch Tariftreuegesetz, Inflation und Investitionskosten zehren die Zuschüsse zunehmend auf, sodass die Quote der Hilfe-Empfänger aktuell wieder steigt.
▶ KI-Zusammenfassung: Stadt Bochum forciert ambulante Pflege und bezahlbares Service-Wohnen
Ambulante Pflege in Quartiersentwicklung einbinden
Die Stadt plant, ambulante Pflegedienste systematisch in wohnortnahe Quartiersentwicklungsprozesse einzubeziehen. Der "Handlungsplan Leben im Alter 2025-2030" sieht eine enge Verzahnung von Pflegeplanung und Quartiersentwicklung vor. Dabei sollen neue Quartierskonzepte erarbeitet und niederschwellige Versorgungsangebote verbessert werden.
Die Vernetzung mit städtischen Stellen sowie dem Pflegesystem soll gestärkt werden, um dem Leitbild der "Sorgenden Gemeinschaften" zu folgen. Angesichts der bundesweiten angespannten Lage in der ambulanten Pflege wird eine Einbindung in stabile Quartiersnetzwerke angestrebt.
Bezahlbares Service-Wohnen mit VBW ausbauen
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft VBW hat sich verpflichtet, 50 Prozent ihres Neubau-Wohnraums unter Inanspruchnahme der Wohnraumförderung zu realisieren. Mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen wurde im Oktober 2024 eine Quotierung erhöht: Bei städtischen Flächen müssen mindestens 40 Prozent der Geschossfläche im geförderten Wohnungsbau entstehen.
Ein zentraler Schritt ist die Einführung eines verbindlichen "Bochumer Standards" für Service-Wohnen. Da der Begriff rechtlich nicht geschützt ist, sollen Mieter künftig klar erkennen können, welche Grundleistungen pauschal enthalten sind. Die Definition dieses stadtweiten Standards ist für 2026 vorgesehen.
Innovative Finanzierungskonzepte für "Ambulant vor Stationär"
Die Verwaltung räumt ein, dass der kommunale Handlungsspielraum bei Pflegekosten begrenzt ist, da diese durch Bundesgesetze bestimmt werden. Dennoch setzt sie auf verschiedene innovative Ansätze:
Das Projekt "#wegeweisend" geht aktiv auf alleinlebende Senioren zu, um Vereinsamung und Altersarmut zu reduzieren. Ein Arbeitskreis Beratung soll die Beratungslandschaft transparenter gestalten und Doppelstrukturen vermeiden.
Besonders gefördert wird der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften, die die Lücke zwischen häuslicher Pflege und Pflegeheim schließen. Seit 2025 wurde die Anschubfinanzierung der Pflegekassen erhöht, was zusammen mit der Landesförderung starke finanzielle Anreize für Investoren bietet.
Rückgang bei Hilfe zur stationären Pflege
Der Anteil der Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, die Transferleistungen beziehen, ist zwischen 2021 und 2023 von 46 auf 37 Prozent gesunken. Dieser Rückgang ist jedoch primär auf gesetzliche Neuregelungen zurückzuführen, nicht auf eine strukturelle Verbesserung der Einkommenssituation.
Maßgeblich waren die Einführung von Leistungszuschlägen der Pflegekassen ab 2022 und das Wohngeld-Plus-Gesetz ab 2023. Neuere Daten deuten darauf hin, dass dieser Entlastungseffekt seit 2024 wieder schwindet, da massive Kostensteigerungen die Zuschüsse aufzehren.