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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid

20260333 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.03.2026 · Ordnungs- und Veterinäramt

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KI-Zusammenfassung

Sommerfest als achte Folgeveranstaltung

Die Veranstaltung WAT 609 soll als achte Folgeveranstaltung der Jubiläumsveranstaltung WAT 600 aus dem Jahr 2017 durchgeführt werden. Das identitätsstiftende Veranstaltungsformat wird von Wattenscheider Bürgern gestaltet und bietet zahlreichen örtlichen Einrichtungen, Vereinen und Parteien die Möglichkeit zur Präsentation.

Das Fest umfasst ein Musikprogramm auf dem Alten Markt sowie 17-20 Pagodenzelte in der Fußgängerzone, in denen sich die teilnehmenden Organisationen vorstellen können. Zusätzlich sind Aktivitäten auf dem August-Bebel-Platz geplant, darunter Spielmöglichkeiten für Kinder und Familien.

Räumliche Begrenzung der Ladenöffnung

Die geplante Verkaufsstellenöffnung soll sich auf die unmittelbare Nähe zur Veranstaltung beschränken: den Alten Markt, die Wattenscheider Fußgängerzone (Oststraße, teilweise Hochstraße), den August-Bebel-Platz sowie Teile der Freiheitsstraße, Voedestraße und Saarlandstraße.

Der ursprünglich von der Werbegemeinschaft Wattenscheid gewünschte erweiterte Bereich um Hochstraße und Gertrudiscenter kann nach Einschätzung der Verwaltung mangels hinreichenden Bezugs zur Veranstaltungsfläche nicht einbezogen werden.

Rechtliche Begründung

Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen des Ladenöffnungsgesetzes als erfüllt an. Ein öffentliches Interesse liege vor, da die Öffnung im Zusammenhang mit einem örtlichen Fest erfolge und dem Erhalt sowie der Stärkung des stationären Einzelhandels diene.

Die Wattenscheider Innenstadt kämpfe als Stadtbezirkszentrum besonders mit Leerständen, Mindernutzungen und einem Rückgang der Facheinzelhändler. Der Masterplan Einzelhandel von 2017 hatte bereits strukturelle Probleme des Stadtbezirkszentrums identifiziert. Die Corona-Pandemie habe die Situation zusätzlich verschärft.

Beratungsverfahren

Die Vorlage durchläuft zunächst alle Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor sie im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten wird. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

Die Sozialpartner haben bereits Stellung genommen: Während die Gewerkschaft ver.di und der DGB die Sonntagsöffnung ablehnen, unterstützt die Industrie- und Handelskammer den Antrag. Die Handwerkskammer Dortmund sieht keine Bedenken.

Beratungen

Rat (5. Sitzung)
19.03.2026
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
11.03.2026
Bezirksvertretung Bochum-Süd (4. Sitzung)
10.03.2026
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (4. Sitzung)
05.03.2026
Bezirksvertretung Bochum-Ost (4. Sitzung)
04.03.2026
Bezirksvertretung Bochum-Südwest (4. Sitzung)
04.03.2026
Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (2. Sitzung)
04.03.2026
Bezirksvertretung Bochum-Nord (4. Sitzung)
03.03.2026
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (4. Sitzung)
03.03.2026